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Autor/inJurisch, Ralph J.
TitelDie Kosten des Integrationshelfers - Überblick über die bisherige Rechtsprechung.
QuelleIn: Gemeinsam leben : Zeitschrift für Inklusion, 8 (2000) 1, S. 36-40Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0943-8394
SchlagwörterSchulische Integration; Rechtsgrundlage; Finanzierung; Integrationshelfer; Nordrhein-Westfalen
AbstractDas Problem "Kosten des Integrationshelfers" ist in jeder Hinsicht neueren Datums. Bis vor wenigen Jahren noch kämpften die Eltern behinderter Kinder für die Einrichtung eines Gemeinsamen Unterrichtes - oftmals unabhängig von den jeweiligen Bedingungen. Nicht selten wurde akzeptiert, dass an Stelle des zusätzlichen Sonderpädagogen ein Integrationshelfer/Zivildienstleistender eingesetzt wurde. Nunmehr wird immer häufiger um die Frage gestritten, wer die Kosten des Integrationshelfers zu übernehmen hat. In der (Verwaltungs-)Praxis versuchen die Träger der Sozialhilfe die Kostenlast auf die jeweiligen Schulträger "überzuwalzen". Dies erfolgt in der Regel unter Hinweis auf die Zustimmung des Schulträgers zum Gemeinsamen Unterricht und die hiermit verbundene Zustimmung zu den anfallenden Kosten. Nach einer anderen, immer wieder vorgetragenen Argumentation, soll der Sozialhilfeträger deshalb von der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten befreit sein, da die Kosten für die Betreuungsperson bei einem Besuch der dem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechenden Sonderschule nicht anfallen würden, somit der Sozialhilfeträger mit unverhältnismäßigen Kosten belastet würde. Auch aufgrund der landesrechtlichen Unterschiede bzgl. der Regelung der Schulpflicht liegen zahlreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen vor, denen eine Übertragbarkeit abgesprochen wird. Die nachfolgenden Ausführungen sollen den gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen aufzeigen und versuchen, den Betroffenen eine Orientierungshilfe bieten. Dabei wird zunächst der Nachranggrundsatz des Sozialhilferechts erläutert (II.), bevor die Bindungswirkung der schulaufsichtsbehördlichen Entscheidung (III.) und die Kostentragungspflicht des Schulträgers (IV.) beleuchtet werden. Abschließend werden der Stand der Rechtsprechung in NRW (V.) skizziert und die Perspektiven (VI.) dargelegt. (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2001_(CD)
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