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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 20. August 1998 wurden die Weichen für die Hochschulreform in Deutschland gestellt. Eine entscheidende Neuerung brachte der Artikel 19 des HRG: Er erlaubt den Hochschulen, in grundständigen Studiengängen den Bachelorgrad und in Postgraduiertenstudiengängen den Mastergrad zu verleihen. Die Hochschulen, so scheint es, haben auf diese Möglichkeit sehnsüchtig gewartet. In weit über 300 Studiengängen haben sie in den vergangenen eineinhalb Jahren die neuen gestuften Abschlüsse Bachelor (BA) und Master (MA) eingerichtet. Die Tauglichkeit des BA und MA auf dem heimischen und dem internationalen Arbeitsmarkt muss sich jedoch noch zeigen, denn Umfragen offenbaren, dass Wirtschaftsunternehmen bezüglich der neuen Abschlüsse eher zurückhaltend reagieren und auf die Qualität der traditionellen Studiengänge verweisen. Um die Qualität der neuen Abschlüsse zu garantieren, wurde allerdings von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ein Akkreditierungsrat eingesetzt, der sich aus vier Wissenschaftlern (Fachleute für Evaluierung und Zertifizierung), vier Vertretern der Berufspraxis, zwei Studierenden, je einem Rektor beziehungsweise Präsidenten einer Universität und einer Fachhochschule und zwei Ländervertretern zusammensetzt. Aufgabe des Rates ist es, zeitlich befristet Agenturen zu akkreditieren, die wiederum geplante BA- und MA-Studiengänge nach bestimmten Kriterien prüfen und ihnen dann das Zertifikat des Akkreditierungsrates verleihen sollen. Die Kriterien beziehen sich auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards und die Berufsrelevanz der Abschlüsse. Im Februar wurde mit der "Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover" (ZEvA) der ersten Agentur gestattet, das Gütesiegel des Akkreditierungsrates zu vergeben. Zwei weitere Agenturen haben bereits Anträge auf Akkreditierung gestellt. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
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Standortunabhängige Dienste
0936-4501; 1437-4234
Seeling, Stefan: Geprüft und .... 2000.
2657674
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