Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Großkreutz, Jürgen |
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Titel | Auswirkungen eines einheitlichen Professorenamtes auf die Besoldung. Dienstrechtsreform. |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 7 (2000) 2, S. 80Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Leistungsprinzip; Deutschland; Fachhochschule; Leistungsprinzip; Universität; Dienstrecht; Reform; Differenzierung; Dienstrecht; Differenzierung; Fachhochschule; Universität; Hochschullehrerbesoldung; Reform; Professor; Deutschland |
Abstract | Das von der Kultusministerkonferenz am 22. Oktober 1999 als Beitrag "zur weiteren Diskussion im Rahmen der Meinungsbildung zur Reform des Hochschuldienstrechts" zur Kenntnis genommene Diskussionspapier "Leistungsorientierte Besoldung der Hochschullehrer" spricht sich mehrheitlich für eine Grundvergütung von 8.000 DM an Universitäten (9./10. Dienstalterstufe der Besoldungsgruppe A 15) und von 6.800 DM an Fachhochschulen aus. Da die Besoldung auch ohne etwaige Zulagen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Amtsangemessenheit entsprechen muss, begegnet die Position der KMK schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Bei einer deutlichen Anhebung der Grundbesoldung führt die Einführung eines einheitlichen Professorenamtes an den Universitäten zu Mehraufwendungen. Diese Mehraufwendungen gehen angesichts des Grundsatzes der Kostenneutralität zu Lasten des für Struktur- und Leistungszulagen zur Verfügung stehenden Finanzvolumens. Sie treffen damit alle Professoren an Universitäten. (HoF/Text auszugsweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |