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Autor/inn/enRothgang, Heinz; Vogler, Anke
InstitutionUniversität Bremen / Zentrum für Sozialpolitik
TitelDie Auswirkungen der Pflegeversicherung auf den Sozialhilfebezug in stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Gefälligkeitsübersetzung: The impacts of nursing insurance on the receipt of social welfare in in-patient nursing institutions in North Rhine-Westphalia.
QuelleBremen (2000), 45 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheZeS-Arbeitspapier. 7/00
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
URNurn:nbn:de:0168-ssoar-116764
SchlagwörterAltenhilfe; Altenpflege; Deutschland; Nordrhein-Westfalen; Sozialhilfe; Wohngeld; Auswirkung; Pflegeversicherung; Ausgaben; Pflegeheim; Pflege; Sozialhilfeempfänger; Sozialhilfe; Pflegeversicherung; Wohngeld; Ausgaben; Altenhilfe; Altenpflege; Pflege; Soziale Einrichtung; Auswirkung; Pflegeheim; Sozialhilfeempfänger; Deutschland; Nordrhein-Westfalen
Abstract"Mit dem Inkrafttreten der sog. 2. Stufe der gesetzlichen Pflegeversicherung war die Hoffnung verbunden, daß die Pflegebedürftigen in stationären Altenpflegeeinrichtungen, die bislang auf Sozialhilfeunterstützung angewiesen waren, aus dem Sozialhilfebezug 'herausfallen' und die Sozialhilfeträger finanziell entlastet werden sollten. Mittels prozeßproduzierter Individualdaten des überörtlichen Sozialhilfeträgers wird geprüft, inwieweit dieses Doppelziel des Pflege-Versicherungsgesetzes und des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen im Rheinland realisiert werden und auf welche Ursachen Erfolge und Mißerfolge zurückgeführt werden können.Im Ergebnis zeigt sich, daß nur rund eine Drittel der bisherigen Sozialhilfeempfänger durch die Regelungen des Pflege-Versicherungsgesetzes und des Landespflegegesetzes aus dem Sozialhilfebezug herausgelöst werden konnten, während die entsprechenden Sozialhilfeausgaben gleichzeitig um mehr als zwei Drittel zurückgegangen sind. Von den neuen Selbstzahlern erhalten fast zwei Drittel Pflegewohngeld nach Landesrecht. Ohne diese Regelung läge der Anteil der Hilfeempfänger auch nach Inkrafttreten der 2. Stufe der Pflegeversicherung somit deutlich höher." (Autorenreferat).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2021/1
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