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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
TitelJugendschutzbestimmungen in Ferienländern.
QuelleBonn: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- u. Jugendschutz (2000), 52 S.Verfügbarkeit 
ReiheModelle, Dokumente, Analysen. 12
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterJugendschutz; Jugendschutzgesetz; Kinderschutz; Recht; Aufklärung (Information); Rechtswissenschaft; Jugendarbeit; Freizeit; Information; Ausland; Europa
AbstractAuf der Grundlage einer Umfrage des österreichischen Jugendministeriums basiert die vorliegende Zusammenstellung relevanter Jugendschutzbestimmungen einzelner Ferienländer, die über die jeweiligen Regelungen informiert, wie sie im bundesdeutschen Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) stehen. Neben den Fragen zum Aufenthalt an öffentlichen Plätzen, in Gaststätten und Nachtbars sowie an jugendgefährdenden Orten wird über die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Discos) und den Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen und Spielhallen Auskunft gegeben. Fragen zum Thema Alkohol, Branntwein und Nikotin werden beantwortet. Und auch das Reisen per Anhalter oder die Möglichkeit für Jugendliche, kurzfristig einen Job im Ausland anzunehmen, werden thematisiert. Insgesamt werden die Regelungen für folgende Länder aufgezeigt: Dänemark, England, Finnland, Griechenland, Israel, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Die Zusammenstellung wendet sich an Veranstalter von Jugendgruppenfahrten, ist geeignet für Klassenfahrten ins Ausland, geht aber auch Eltern und Jugendliche an, die verreisen (vgl. Presseinformation BAJ).
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2007/1
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