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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Knoll geht in seinem Beitrag auf die historische Entwicklung der aktuellen Jugendschutzgesetzgebung ein und hinterfragt diese. Er macht einen kurzen Abriss der veränderten Sozialisation von Kindern und Jugendlichen (Kompetenz-Zuwachse). Im Weiteren stellt er die Teilgebiete des Jugendrechts mit ihren Altersgrenzen den schematisch-rigiden Alterszuordnungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gegenüber. In einem Exkurs widmet sich der Autor der Erwachsenenbildung und zeigt deren Verständnis von "Erwachsensein" auf. Er stellt außerdem die psychologische, pädagogische und soziologische Sichtweise der Definition von Altersgrenzen dar und die Diskussion um eine Verlängerung der Jugendphase. Er arbeitet heraus, dass das Jugendalter heute mit 13 Jahren beginnt (Vorverlagerung der sexuellen Reife, Pubertät). Er teilt das Jugendalter in eine frühe Phase (13-16) Jahre und eine späte Phase (16-18) Jahre ein. Knoll verdeutlicht dies u.a. am Beispiel der Medien/Medienkompetenz. Abschließend fordert er ein Nachdenken über die Altersgrenze in Bezug auf ältere Jugendliche (16-18 Jahre). -ih.
Erfasst von
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update
2007/1
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Standortunabhängige Dienste
Knoll, Joachim H.: Kindheit - Jugend - Erwachsensein: Anmerkungen wider einen statischen "Jugend"-Begriff. 2000.
2653684
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