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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inHeckel, Martin
TitelIslamischer Religionsunterricht.
QuelleAus: Recht in der Schule - Recht für die Schule. Kronach: Link (2000) S. 14-21Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 5
Sprachedeutsch; deutsche Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterErziehung; Lehrerausbildung; Grundgesetz; Religionsunterricht; Staat; Islam; Religionsfreiheit; Organisation; Deutschland
Abstract"Religionsunterricht in Islam als ordentliches Lehrfach gemäß Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz ist verfassungsrechtlich zulässig. Seine Einrichtung setzt jedoch voraus, dass sich die muslimischen Gruppen als Ansprechpartner des Staates in rechtsstaatlich klaren Organisationsformen und Mitgliedsverhältnissen organisieren und bestimmte staatskirchenrechtliche und kulturverfassungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Lehrerbildung, Lehrplangestaltung und Schulaufsicht erfüllen." Der Autor setzt sich mit folgenden Aspekten auseinander: Religionsunterricht kein christliches Privileg - die Rolle des Islam, Religionsfreiheit - Neutralität - Pluralismus - religiöse Selbstbestimmung, Selbstbeschränkung des Staates auf säkulare Rahmenfunktionen, Kulturpflege und institutionelle Hilfe zur Grundrechtsverwirklichung als Ziel des Religionsunterrichts, Unvereinbarkeit des Islam mit dem Grundgesetz? Oder Anerkennung der Verfassung?, Kompetenzabgrenzung und Kooperation in den "gemeinsamen Angelegenheiten", rechtliche Organisation der Muslime als Ansprechpartner, unerfüllte Voraussetzungen des Religionsunterrichts, unerlässliche Anforderungen der staatlichen Kulturverantwortung in der Lehrerausbildung, Religionskunde statt Religionsunterricht? (DIPF/Mar.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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