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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enPüttner, Günter; Rux, Johannes
TitelParagraf vierzehn Schulrecht.
QuelleAus: Besonderes Verwaltungsrecht. 1. Wirtschafts-, Umwelt-, Bau-, Kultusrecht. Heidelberg: Müller (2000) S. 1124-1185Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 11
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterSchulaufsicht; Schulpflicht; Schulrecht; Schulverfassung; Schulleitung; Schulorganisation; Schulverwaltung; Privatschulrecht; Leistungsbeurteilung; Unterricht; Rechtsgrundlage; Verwaltungsrecht; Berufsbildendes Schulwesen; Sonderschule; Deutschland
AbstractNach einer kurzen Darstellung verfassungsrechtlicher und allgemeiner Grundlagen des Schulrechts widmen sich die zwei Hauptteile des Artikels seinen verwaltungsrechtlichen Aspekten: 1) Schulorganisation: Hier geht es um das Recht der Schulträgerschaft, den Status von Lehrern und Schulleitern, die Schulverfassung und die Schulaufsicht. 2) Das Schulverhältnis, das als "Anstaltsbenutzungsverhältnis" gestaltet ist. Hier werden dargestellt: die Schulpflicht, die Rechte von Schülern, Eltern und Lehrern, die Unterrichtsgestaltung und die Schulbücher, Leistungsbewertung und Prüfungen, finanzielle Hilfen für Schüler. Kurze Schlussabschnitte behandeln noch verwaltungsrechtliche Fragen von Sonder-, beruflichen und Privatschulen. (DIPF/Bi.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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