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InstitutionAkkreditierungsrat
TitelAkkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister.
Mindeststandards und Kriterien.
QuelleBonn (1999), 22 KB, 6 Bl.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
SchlagwörterBewertung; Deutschland; Qualitätssicherung; Studiengang; Akkreditierung; Akkreditierung; Studiengang; Master-Studiengang; Bachelor-Studiengang; Bewertung; Qualitätssicherung; Qualitätsstandard; Akkreditierungsagentur; Akkreditierungsrat; Deutschland
AbstractDer Akkreditierungsrat wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. Dezember 1998 zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren eingerichtet. Er ist eine unabhängige Einrichtung zur Akkreditierung von Agenturen und - auf Antrag eines Landes - in besonderen Fällen von Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen. Die Prüfung der im Dokument formulierten Grundsätze, Mindeststandards und Kriterien soll darauf abzielen, ob sie ein schlüssiges und kohärentes Bild im Hinblick auf gesetzte und zu erreichende Ziele ergibt. Bei der Akkreditierung bereits laufender Studiengänge kommt die Beurteilung einer Erfolgsbilanz hinzu. Gliederung: A. Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen (I. Mindeststandards der Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen. - II. Anträge auf Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen. - III. Verfahrensschritte). - B. Akkreditierung von Studiengängen (Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master) (I. Kriterien für gestufte Studiengängen mit den Abschlüssen Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master. - II. Anträge auf Akkreditierung von Studiengängen) (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2005_(CD)
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