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Fachliche Überlegungen für ein Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz - Jugendförderungsgesetz NRW -.
Quelle
Dortmund: ABA Fachverb. Offene Arbeit mit Kindern (1996)Verfügbarkeit
Seit einigen Jahren gibt es in NRW die Diskussion um ein 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Mit Datum vom 3. Juli 1996 hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW den Verbänden 'Überlegungen' unterbreitet, die als Grundlage für eine breit zu führende Diskussion zwischen allen Beteiligten und Betroffenen dienen sollen. Es geht um zentrale fachliche Stellungnahmen und den zu schaffenden Förderungsrahmen als Voraussetzung dieses Gesetztes. Zielsetzung ist, eine solide und der aktuellen Situation angemessene Perspektive für eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu erreichen (Quelle: vgl. Vorwort).
Erfasst von
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update
2007/1
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Standortunabhängige Dienste
Fachliche Überlegungen für ein Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz - Jugendförderungsgesetz NRW -. 1996.
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