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Autor/inBode, Christian
TitelDer Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
QuelleAus: Flämig, Christian (Hrsg.); u.a.: Handbuch des Wissenschaftsrechts. Band 2. Berlin u.a.: Springer (1996) S. 1401-1408Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen 7
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-540-61129-0
SchlagwörterKulturpolitik; Selbstverwaltung; Förderungsmaßnahme; Literatur; Internationale Zusammenarbeit; Rechtsstellung; Rechtsvorschrift; Staat; Studium; Hochschulpolitik; Wissenschaftspolitik; Wissenschaftleraustausch; Austauschstudium; Akademischer Austausch; Auslandsstudium; Hochschule; Auslandsaufenthalt; Deutscher Akademischer Austauschdienst; Europäische Union; Ausländer; Student; Ausland; Deutschland
AbstractDer 1925 gegründete und 1950 wiederbegründete DAAD e.V. ist die Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Hochschulen zur Förderung des akademischen Austauschs mit dem Ausland und zugleich eine "Mittlerorganisation" der auswärtigen Kulturpolitik. In den über 40 Jahren seiner Nachkriegsgeschichte hat der DAAD weit über eine halbe Million in- und ausländische Studenten und Wissenschaftler aller Fächer zu einem mehrwöchigen bis mehrjährigen akademischen Austausch gefördert. Dem DAAD gehören ca. 217 Mitgliedshochschulen aller Hochchularten und Bundesländer sowie 119 Studentenvertretungen der Mitgliedshochschulen an. Nähere Angaben sind u.a. zu den Organe des Vereins, zur Finanzierung und zum Programmangebot enthalten. Gliederung: 1. Der DAAD im Überblick. - 2. Eckdaten zur Geschichte des DAAD 1923-1993. - 3. Der DAAD zwischen Hochschule und Staat. - 4. Das Rechtsverhältnis zu den Geförderten. - 5. Der DAAD im Rahmen der Europäischen Bildungs-, Mobilitäts- und Wissenschaftsprogramme. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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