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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Autor sammelt seit 1979 hochschulrechtliche Festlegungen zur Wissenschaftsfreiheit im Sinn des Paragraphen 3 HRG für eine verfassungsrechtliche Absicherung. Im Zentrum steht die Frage, ob und warum sich ein Hochschullehrer bei Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Paragraph 3 HRG entsprechenden Landesrecht auf ein Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berufen kann. Die Ergebnisse dazu werden dargestellt. Gliederung: 1. Kapitel. Die Regelungen zum Schutz der Tätigkeit des Hochschullehrers (A. Der Schutz wissenschaftlicher Tätigkeit als Verpflichtung. - B. Forschungsfreiheit des Hochschullehrers (I. Wirkbereich der Forschungsfreiheit II. Schutz von Einzelaspekten forschender Tätigkeit). - C. Die Lehrfreiheit des Hochschullehrers (I. Wirkbereich der Lehrfreiheit II. Schutz von Einzelaspekten lehrender Tätigkeit 1. Die Abhaltung von Lehrveranstaltungen 2. Die inhaltliche Gestaltung von Lehrveranstaltungen 3. Die methodische Gestaltung von Lehrveranstaltungen 4. Das Recht auf Äußerung von wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrmeinungen 5. Die Bewertung des Ergebnisses der Lehre 6. Die Verwertung der Lehre)). - 2. Kapitel. Die Zulassung der hochschulrechtlichen Sonderbehandlung (A. Die unmittelbare Verfassungsaussage (1. Bestimmung des Wissenschaftsbegriffs 2. Bedingungen der Wissenschaft 3. Vorenthaltung des Grundrechtsschutzes 4. Grundrechtswirkung). - B. Die Stellung des Grundrechts innerhalb des Grundgesetzes. - C. Grundrechtsschranken). - 3. Kapitel. Ordnungsmodelle (I. Linien der Wissenschaftsfreiheit II. Fortentwicklung). - 4. Kapitel. Grundrechtgewährung als Aussage des Vertrauens (1. Arbeitnehmereigenschaft 2. Grundrechtsgewährung als Aussage des Vertrauens 3. Schlußfolgerungen für das Hochschulrecht 4. Absicherung der staatlichen Vorleistung) (HoF/Text übernommen).
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Reich, Andreas: Das Amt des Hochschullehrers als Vertrauensstellung. 1996.
2621468
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