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Autor/inDaniel, Hans-Dieter
TitelDatenbedarf zur und Anfertigung von Lehrberichten.
Erfahrungsbericht aus Baden-Württemberg.
QuelleAus: Effizienzbemessung der Hochschulausbildung auf statistischer Grundlage. Stuttgart (1995) S. 62-65Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8246-0460-4
SchlagwörterVergleich; Baden-Württemberg; Statistik; Hochschule; Hochschulprüfung; Fachbereich; Hochschulorganisation; Vergleich; Datenverwaltungssystem; Lehrbericht; Fachbereich; Hochschulorganisation; Hochschulprüfung; Statistik; Hochschule; Erfahrungsbericht; Statistische Methode; Baden-Württemberg
AbstractDer Autor geht insbesondere auf die Vorgaben beim Erstellen von Lehrberichten durch das zuständige Ministerium wie auch auf Umsetzungsschwierigkeiten - insbesondere bezüglich der Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der geforderten Grunddaten - ein. Dabei werden die Erfahrungen bei der ersten Berichtswelle 1993 an insgesamt über 300 Fachbereichen in den baden-württembergischen Universitäten ausgewertet. Um in Zukunft Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der gewünschten Grunddaten sicherzustellen, scheint dreierlei notwendig zu sein: 1. Die für die Lehrberichte gewünschten Grunddaten müssen eindeutig definiert werden. Um im Sinne der 10 Thesen zur Hochschulpolitik des Wissenschaftsrates auch einen bundesweiten Vergleich zwischen Fachbereichen und Hochschulen zu ermöglichen, sollte der Ausschuß "Lehre" des Wissenschaftsrates die für einen überregionalen Vergleich wesentlichen quantitativen Indikatoren festlegen 2. Die personelle Situation der Studentensekretariate und der Prüfungsämter muß vielerorts verbessert und die Datenverwaltung auf EDV-Betrieb umgestellt werden, damit die statistischen Grunddaten nicht in mühsamer Kleinarbeit aus den Handakten der Fakultäten zusammengestellt werden müssen. 3. Die Lehrberichte sollten in allen Bundesländern gesetzlich verankert und die Auskunftsverpflichtung der staatlichen und kirchlichen Prüfungsämter gesetzlich geregelt werden. Im Rahmen der Novellierung des Universitätsgesetzes Baden-Württemberg ist eine entsprechende Erweiterung der Rechtsgrundlagen vorgesehen. Inhalt: 1. Erhöhung der Transparenz durch Lehrberichte 2. Katalog studiengangbezogener Grunddaten 3. Erarbeitung der Lehrberichte: methodische und organisatorische Probleme - Desiderata (HOF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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