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Autor/inHorst, Johannes
TitelPersonenbezogene Vorschlagsrechte im Hochschulbereich.
Ein Beitrag zum Miteinander von Staat und Hochschule am Beispiel des Universitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (UG NW).
QuelleBaden-Baden: Nomos (1995), 138 S.Verfügbarkeit 
Zugl.: Köln, Universität, Diss., 1994.
ReiheNomos Universitätsschriften. Recht. 173
BeigabenLiteraturangaben S. 131- 138; Anmerkungen 520
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-7890-3751-6
SchlagwörterStaat; Personalpolitik; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulrecht; Hochschulselbstverwaltung; Hochschulverwaltung; Berufung; Hochschullehrer; Hochschulpersonal; Hochschulrektor; Dissertationsschrift; Hochschule; Hochschulschrift; Kanzler; Nordrhein-Westfalen
AbstractDie Studie behandelt das aktuelle und für die Wissenschaftsverwaltung wichtige Problem des rahmenrechtlich vorgeschriebenen Zusammenwirkens von Staat und Hochschule. Nach einer allgemeinen verwaltungsrechtlichen Einführung in die verschiedenen Mitwirkungsformen gelangt der Autor bei der eingehenden Betrachtung der einzelnen Vorschlagsrechte des Universitätsgesetzes zu praxisnahen Ergebnissen. Gliederung: ERSTER TEIL. A. Das Zusammenwirken von Behörden und sonstigen Verwaltungsrechtsträgern als allgemeines Handlungsprinzip des Verwaltungsrechts. - B. Das besondere Zusammenwirken von Staat und Hochschule (I. Kooperation als Grundprinzip des Paragraph 60 HRG. - II. Selbstverwaltung und Staatsverwaltung, Kooperationsaufgaben. - III. Der mittlere oder Kooperationsbereich). - C. Kooperation als über Paragraph 60 HRG hinausgehendes Grundprinzip des Verhältnisses von Staat und Hochschule. - D. Das Verhältnis von Mitwirkung und Aufsicht. - E. Die Formen des Zusammenwirkens. - F. Die Umsetzung von Paragraph 60 HRG in Paragraph 108 UG. - G. Rechtsschutz im Bereich des Zusammenwirkens). - ZWEITER TEIL. A. Das Vorschlagsrecht der Hochschule bei der Bestellung des Rektors. - B. Das Vorschlagsrecht der Hochschule für die Bestellung des Kanzlers. - C. Die Wahl der Prorektoren. - D. Das Vorschlagsrecht der Hochschule bei der Berufung von Professoren. - E. Das Vorschlagsrecht des Hochschulkanzlers im Rahmen seiner Stellung als Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals. - F. Das Vorschlagsrecht der Hochschule bei der Bestellung des Leiters der Bibliothek. - G. Das Vorschlagsrecht der Hochschule bei der Bestellung des Leiters des Hochschulrechenzentrums. - H. Das Vorschlagsrecht des Rektorats bei der Bestellung des Leiters der Abteilung. - I. Das Vorschlagsrecht des Rektorats bei der Bestellung des Ärztlichen Direktors. - J. Das Vorschlagsrecht des Rektorats für die Bestellung des Verwaltungsdirektors für die Medizinischen Einrichtungen der Universität (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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