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Die Untersuchung befaßt sich mit der Nutzung der Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG im Bereich der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Neben den arbeitsmarktpolitischen Wirkungen wird vor allem auf die Sicherung der Fachlichkeit bei den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eingegangen. Als Ergebnis wird u. a. festgehalten: "1. Die Förderung und komplementäre Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen nach § 249h AFG im Bereich der Jugendhilfe unterliegt jugendpolitischen Erfordernissen und soll den weiteren Aufbau einer freien, vielfältigen und an den Interessen junger Menschen orientierten Jugendarbeit fördern. 2. Nach dem KJHG sollen hauptberuflich nur Fachkräfte beschäftigt werden. Mit Ausbildungen in verschiedenen Erzieherberufen gilt ein Großteil ostdeutscher Mitarbeiter nur als Teilfachkraft. 3. Fort- und Weiterbildungen sind unter diesem Gesichtspunkt von besonderer Bedeutung. Das KJHG verpflichtet die öffentlichen und freien Träger zur Sicherstellung von entsprechenden Angeboten und Mitteln. 4. Mit der LKZ-Förderung gab es keine aus dem Programm resultierenden Einschränkungen in der Fachlichkeit des Personals. Noch vorhandene Defizite resultieren vorrangig aus anders gelagerten Ausbildung in der DDR." Die Veroeffentlichung enthaelt quantitative Daten. Forschungsmethode: empirisch; empirisch-quantitativ; Befragung. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1994 bis 1994. (IAB2).
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Lewerenz, Jürgen: Beschäftigungsförderung nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz und Fachlichkeit in der Jugendhilfe von Mecklenburg-Vorpommern. 1995.
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