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Autor/inBieder, Hermann
TitelSprachenpolitische Tendenzen in Weißrußland.
QuelleAus: Sprachenpolitik in Mittel- und Osteuropa. Wien: Passagen-Verl. (1995) S. 29-35Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 17
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterSchule; Sprachentwicklung; Sprachgebrauch; Muttersprachlicher Unterricht; Gesetzgebung; Sprachpolitik; Ethnische Minderheit; Belarus
AbstractDer Artikel beleuchtet die Entwicklung der Sprachenpolitik in Weißrußland seit 1905. Im Russischen Reich war bis 1905 die öffentliche Verwendung des Weißrussischen verboten. In der Verfassung Sowjetweißrußlands aus dem Jahre 1927 wurde der weißrussischen Sprache eine Vorrangstellung als Staatssprache eingeräumt, gleichzeitig aber die Gleichberechtigung der Sprachen der wichtigsten nationalen Minderheiten (vor allem der jiddischen, russischen und polnischen) verkündet. Seit 1929 hat eine starke Russifizierung stattgefunden, und in der neuen stalinistischen Verfassung aus dem Jahre 1937 wurde die bisherige Mehrsprachigkeit durch weißrussisch-russische Zweisprachigkeit ersetzt. Von 1961 bis 1985 kam es beinahe zu einer völligen Verdrängung des Weißrussischen aus dem öffentlichen Leben. Bis Mitte der 80er Jahre war fast das gesamte öffentliche Leben auf das Russische umgestellt. Mit der Perestroika und durch das Sprachgesetz aus dem Jahre 1990 ist die Verwendung der weißrussischen Sprache garantiert. Das Russische soll weiterhin nicht nur als Minderheitensprache, sondern auch als Sprache der interethnischen Beziehungen dienen. Die freie Entwicklung und Verwendung aller Minderheitensprachen wird garantiert. Das Sprachgesetz hatte positive Auswirkungen unter anderem auch im Schulwesen verzeichnet. In den allgemeinbildenden Schulen stieg der Anteil der Schüler mit weißrussischer Unterrichtsprache von 20,6% im Schuljahr 1988-89 auf 22, 9% im Schuljahr 1991-92. (DIPF/v.K.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1997_(CD)
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