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Autor/inKnoke, Mareike
TitelNur Berlin nicht.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 58 (2002) 17, S. 14Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterLändervergleich; Deutschland; Hochschulreform; Hochschulverwaltung; Hochschulautonomie; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulrahmengesetz; Hochschulreform; Hochschulverwaltung; Novellierung; Umsetzung; Deutschland
AbstractWie reformfreudig sind eigentlich die deutschen Länder, wenn es um ihre Hochschulgesetze geht? Ein Expertenteam ging dieser Frage nach und kam zu dem Ergebnis: Die Länder sind reformfreudiger, als man denkt. Niedersachsen und Baden-Württemberg liegen dabei weit vorn. Hintergrund der Untersuchung: Die vierte Novelle des Hochschulrahmengesetzes aus dem Jahr 1998. Sie räumt den Hochschulen mehr Autonomie und weniger gesetzliche Regulierungen ein, insbesondere bei der Wahl der Rechtsform, der Finanzierung und der Leitungsstrukturen. Immerhin können 15 Länder mit verabschiedeten Gesetzen oder Gesetzesentwürfen aufwarten. Einzige Ausnahme: Berlin. Hier ist man über einen Referentenentwurf von 2001 nicht hinausgekommen. Die Übergangsfrist von drei Jahren, innerhalb welcher die HRG-Vorgaben auf Länderebene in Gesetze umgesetzt werden müssen, ist längst verstrichen. Bestnoten für ein wettbewerbsfähiges Hochschulwesen erhielt Niedersachsen. Als Schlusslichter wurden Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Saarland und Rheinland-Pfalz eingestuft. Der Expertenrunde gehörten u.a. an: Prof. Dr. Manfred Erhardt, Generalsekretär des Stifterverbandes, Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung und Dr. Jürgen Heß, Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2003_(CD)
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