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Autor/inRichter, Ingo
Titel"Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Art.3 Abs.2 Grundgesetz.
QuelleIn: Neue Sammlung, 42 (2002) 3, S. 271-285Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 20
Sprachedeutsch; deutsche Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0028-3355
SchlagwörterFeminismus; Frau; Gleichberechtigung; Deutschland; Frau; Gleichberechtigung; Mann; Feminismus; Grundgesetz; Rechtsgrundlage; Mann; Deutschland
AbstractIn diesem Artikel formuliert Ingo Richter vier Thesen zur Umsetzung von Art. 3 II 1 GG im gesellschaftlich-politischen Leben. Er findet, bedingt durch die historische Auslegung des Artikels, Frauen als soziale Gruppe, nicht die einzelne Frau, begünstigt und konfrontiert die rechtlichen Bemühungen um Gleichberechtigung mit der feministischen Differenztheorie, die auf das Recht zur Ungleichheit hinweist. Gegen die Einlassungen dekonstruktivistischer Geschlechtstheorien fordert er, "Gleichheit und Freiheit wieder zusammen zu denken", den Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männern zu geben, sondern "Frauen die gleichen Freiheiten zur Selbstverwirklichung wie Männern". (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2003_(CD)
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