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Autor/inSeeling, Stefan
TitelStandards formuliert.
Akkreditierungsrat. (Kurzinformation).
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 55 (1999) 24, S. 6Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterBewertung; Deutschland; Standardisierung; Studiengang; Akkreditierung; Akkreditierung; Studiengang; Bewertung; Standardisierung; Stellungnahme; Akkreditierungsrat; Deutschland
AbstractDer von der Kultusministerkonferenz eingerichtete länderübergreifende Akkreditierungsrat hat jetzt Mindeststandards zur Zertifizierung von Agenturen und Studiengängen verabschiedet. Danach können Agenturen, die zweistufige Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen akkreditieren wollen, unter anderem nur dann vom Akkreditierungsrat anerkannt werden, wenn sie unabhängig von Hochschulen sowie Wirtschafts- und Berufsverbänden arbeiten, kompetente internationale Fachleute zusammenführen und ihre Verfahren transparent und nachvollziehbar sind. Die Agenturen müssen sich akkreditieren und sind jährlich gegenüber dem Rat berichtspflichtig. Die Anerkennung erfolgt zeitlich befristet für einen Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren. Der Rat befaßt sich zunächst ausschließlich mit der Akkreditierung gestufter Studiengänge. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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