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Autor/inSeeling, Stefan
TitelHochschulgesetz verabschiedet.
(Kurzinformation).
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 55 (1999) 24, S. 6Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterLeistungsprinzip; Berufung; Hochschullehrer; Leistungsprinzip; Hochschulverwaltung; Reform; Hochschulorganisation; Verteilung; Hochschulrat; Globalhaushalt; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulorganisation; Hochschulrat; Hochschulverwaltung; Berufung; Hochschullehrer; Master-Studiengang; Bachelor-Studiengang; Reform; Verteilung
AbstractDer baden-württembergische Landtag hat Ende November das neue Hochschulgesetz verabschiedet, das mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft tritt. Gleichzeitig kündigte Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU) einen Modellversuch zum Teilzeitstudium an. Dabei können Hochschulen einen ihrer Vollzeitstudiengänge auch für Teilzeitstudenten öffnen. Kernpunkte des neuen Hochschulgesetzes sind die Neuorganisation der Leitungsstrukturen mit der Stärkung des Rektorats, die Einführung eines mit externen Mitgliedern besetzten Hochschulrates, die leistungsorientierte Mittelvergabe mit den damit verbundenen Globalhaushalten sowie neue Möglichkeiten für Bachelor- und Masterabschlüsse. Darüber hinaus werden die Anwesenheitspflichten für Professoren neu geregelt und die erste Berufung auf eine Professur grundsätzlich befristet. Bis zuletzt gab es aus der Universität Heidelberg starken Widerstand gegen das neue Gesetz. (HoF/Text vollständig übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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