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Autor/inSproß, Katja
TitelZu kurz gedacht.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 55 (1999) 24, S. 12Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterBildung; Kultur; Rechtsvorschrift; Sponsoring; Steuerrecht; Wissenschaftsförderung; Reform; Stiftung; Deutschland
AbstractStifter haben es hierzulande nach wie vor schwer. Das beginnt bei der geringen steuerlichen Begünstigung, denn nur fünf Prozent sind bei den Stiftungszwecken Bildung und Wissenschaft und zehn Prozent bei dem Stiftungszweck Kultur steuerfrei. Weiter geht es, wenn sich die Mäzene einer Prüfung durch die Finanzverwaltung unterziehen müssen. Die Behörde kontrolliert akribisch, ob ihre Satzung der Anforderung der Gemeinnützigkeit gerecht wird, ob die vom Gesetzgeber festgelegten Zwecke verfolgt werden und ob diese hinreichend bestimmt sind. Die Prozedur kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Der Stifterverband fordert seit Jahren die Umsetzung stiftungsrechtlicher Reformen. Dabei wird vorgeschlagen, den steuerlichen Freibetrag auf 20 Prozent zu erhöhen. Die Politik (SPD und Grüne) möchte eine feste Größe von 40.000 oder 50.000 Mark einrichten. Es kommt nun darauf an die Vorschläge zu diskutieren und eine schnelle Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. (HoF/Text teilweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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