Feld Schlagwörter - Suchen Sie Ihr Suchwort? (fallweise eingeblendet)
Hinter dem Link verbirgt sich jeweils eine Menge an Stichworten, die aus den oberhalb angezeigten englischsprachigen Schlagworten abgeleitet wurden. Falls der Abgleich Ihrer Suchworte mit dem Nachweis keine Gemeinsamkeiten zeigte, können Sie hier nachschauen (+ klicken) und fündig werden.
Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Ehe und Familie stehen gemaess Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Der verfassungsrechtliche Schutz verhindert stoerende Eingriffe von Seiten des Staates. Ausserdem stellt Art. 6 Abs. 1 GG eine sogenannte Institutsgarantie von Ehe und Familie dar. Diese Rechtsinstitute duerfen nicht nur nicht abgeschafft werden, sondern geniessen auch gegenueber anderen Lebensformen eine privilegierte Stellung. Schliesslich wird der verfassungsrechtliche Rang von Ehe und Familie auch als wertentscheidende Grundsatznorm verstanden, die von den staatlichen Gewalten bei allen Entscheidungen mitzuberuecksichtigen ist. Sowohl die Ehe- als auch der Familienbegriff haben keinen festen Inhalt, sondern unterliegen dem Wandel der Zeit und werden von unterschiedlichen Vorstellungen und Werten wie auch den konkreten sozialen und oekonomischen Bedingungen gepraegt. Trotzdem schuetzt Art. 6 Abs. 1 GG einen unantastbaren Kernbereich. Dazu gehoert das Prinzip der Einehe, die Geschlechtsverschiedenheit der Partner und die grundsaetzliche Unaufloeslichkeit der Ehe.(DJI/Abstract übernommen).
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
Update
2001_(CD)
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
Falls Ihr Rechner sich im Netzwerk einer bei uns registrierten Einrichtung befindet, wird Ihnen automatisch ein
Link angeboten, über den Sie die Literatur in den Beständen Ihrer Einrichtung suchen bzw. finden können.
Dazu vergleichen wir die IP-Adresse Ihres Rechners mit den Einträgen unserer Registrierung. Eine Speicherung
Ihrer IP-Adresse findet nicht statt. Von außerhalb der registrierten Institutionennetzwerke können Sie sich mit
Hilfe der Liste "Institution wählen" manuell zuordnen um o.g. Link zu erzeugen.
Falls Ihr Rechner sich im Netzwerk einer bei uns registrierten Einrichtung befindet und der Zeitschriftentitel des
gewählten Artikel-Nachweises durch die EZB erfasst ist, bekommen Sie einen Link angeboten, der Sie zum
entsprechenden Eintrag leitet. Dort bekommen Sie weitere Hinweise zur Verfügbarkeit.
Standortunabhängige Dienste
Die Anzeige der Links ist abhängig vom Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel sind, sofern verfügbar, mit einem Link auf den passenden Eintrag des Zeitschriftentitels in
der Zeitschriftendatenbank (ZDB) der Staatsbibliothek Berlin versehen. Dort kann man sich über die
Einrichtungen informieren, die die jeweilige Zeitschrift lizensiert haben. Der Link auf das Bestellformular von
Subito überträgt die Daten direkt in das Bestellformular. Die Bestellung einer Artikelkopie setzt ein Konto dort
voraus. Die Bestellung ist kostenpflichtig. Publikationen in Buchform erzeugen einen Link auf die ISBN-Suchseite der Wikipedia. Von dort aus haben
Sie die Möglichkeit die Verfügbarkeit in einer Vielzahl von Katalogen zu prüfen.
Standortunabhängige Dienste
1437-2940
Henrich, Dieter: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" (Art.6 Grundgesetz): Verfassungsnorm und Lebenswirklichkeit. 1999.
2429076
Permalink als QR-Code
Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)