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TitelKatalog der HRK für die Akkreditierung von Studiengängen, verabschiedet am 05.07.99.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 40 (1999) 5, S. 13Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterEvaluation; Berufsvorbereitung; Bewertung; Curriculum; Deutschland; Hochschulzulassung; Evaluation; Qualitätssicherung; Personalstruktur; Kriterium; Studiengang; Akkreditierung; Internationalität; Lehrmethode; Curriculum; Akkreditierung; Personalstruktur; Berufsvorbereitung; Hochschulkooperation; Hochschulzugang; Hochschulzulassung; Studienorganisation; Studiengang; Hochschulausstattung; Studieninhalt; Internationalität; Bewertung; Kriterium; Qualitätssicherung; Deutschland
AbstractDer Akkreditierungsrat ist die oberste Akkreditierungsinstitution in Deutschland. Er wurde aufgrund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz mit einer Geschäftsstelle bei der HRK eingerichtet und soll Akkreditierungsagenturen einerseits akkreditieren, kann aber auf Antrag eines Landes Bachelor- und Masterstudiengänge auch selbst akkreditieren. Weiter soll der Rat Anforderungen an konsekutive Studiengänge definieren und die Tätigkeit der Agenturen koordinieren und überwachen. Es wurden Kriterien erarbeitet, die für eine programm-/studiengangbezogene Akkreditierung in Betracht gezogen werden. So sollen Mindeststandards, die national und international anerkannt sind, eingehalten werden; zum anderen sind sie von den Disziplinen und/oder Gutachtern aus dem Fach studiengangspezifisch zu präzisieren. Grundlage für letzteres sollte ein Fragen-Katalog sein, zu dem Aussagen von den die Akkreditierung beantragenden Fakultäten/Fachbereichen gemacht werden. Dieser umfaßt: Zulassungsvoraussetzungen - Curricula - Lehrmethoden - Lehrkörper - Ausstattung für Lehre und Forschung - Qualitätssicherungsmaßnahmen - Kooperation mit anderen Hochschulen. (HoF/Text teilweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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