Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Keller, Andreas |
---|---|
Titel | Das "Berliner Wahlmodell" für Hochschulgremien. Rechtliche Grundlagen und politische Perspektiven. |
Quelle | In: Hochschule Ost, 8 (1999) 1/2, S. 276-290 |
Beigaben | Anmerkungen 33 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0944-7989 |
Schlagwörter | Demokratisierung; Gremienwahl; Grundgesetz; Hochschulgremium; Hochschulleitung; Hochschulmitbestimmung; Hochschulrahmengesetz; Hochschulrecht; Hochschulverfassung; Hochschulverwaltung; Studentische Mitbestimmung; Hochschulpersonal; Deregulierung; Deutschland |
Abstract | Die Studierendenvertretungen des Landes Berlin haben 1996 im Zusammenhang mit der bevorstehenden Novellierung des Hochschulrahmengesetzes einen interessanten Vorschlag zur Reform der Binnenstruktur der Hochschulselbstverwaltung vorgelegt: Ein Teil der Mitglieder der Professorengruppe sollte nicht nur von Professorinnen und Professoren, sondern auch von allen übrigen Hochschulmitgliedern gewählt werden. Auf diese Weise könnten die Mitbestimmungsrechte der Studierenden sowie wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen gestärkt werden, ohne die vom Bundesverfassungsgericht für bestimmte Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung verlangten Professorenmehrheiten infragezustellen. Seitdem wird bundesweit über das "Berliner Modell" für Hochschulwahlen diskutiert. Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist das erste Landesparlament in der Bundesrepublik, das die Vorschläge der StudentInnen aufgreift. Zwischenzeitlich ist das vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes in Kraft getreten und hat den Gestaltungsspielraum für den Landesgesetzgeber erheblich erweitert. In Sachsen-Anhalt haben die Studierendenvertretungen daher ihre Forderungen erweitert. Neben der Wahl eines Teils der Mitglieder der Professorengruppe in Hochschulgremien durch alle Hochschulmitglieder wurde eine Beschränkung des Stimmrechts dieser von allen Hochschulgruppen in einer integrierten Wahl bestimmten ProfessorInnen auf Lehre, Forschung und Berufungen unmittelbar betreffende Entscheidungen vorgeschlagen. Darüber hinaus forderten die Studierenden eine viertelparitätische Zusammensetzung des Konzils. Der Artikel geht dem "Berliner Wahlmodell" in diesem erweiterten Sinne nach: Vereinbarkeit des "Berliner Wahlmodells" mit dem Hochschulrahmengesetz - Vereinbarkeit des "Berliner Wahlmodells" mit dem Grundgesetz - Auswirkungen einer Einführung des "Berliner Wahlmodells" an den Hochschulen. (HoF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |