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TitelDer Amsterdamer Vertrag und das 5. RP.
(Kurzinformation).
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 55 (1999) 13, S. 24Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterForschungspolitik; Forschungsprogramm; Forschungsförderung; Rechtsvorschrift; Europäische Union; Europa
AbstractAm 1. Mai 1999 trat der Vertrag vom Amsterdam in Kraft und wurde damit zur derzeit gültigen Rechtsgrundlage der Europäischen Union (EU). Im Bereich der Forschung bringt der Amsterdamer Vertrag eine kleine, aber möglicherweise entscheidende Modifikation: Künftig wird das Hauptförderinstrument der EU, das Rahmenprogramm (RP), nach einem vereinfachten Mitentscheidungsverfahren beschlossen. Wichtig dabei ist, dass der Ministerrat, d. h. konkret die Forschungsminister der 15 Mitgliedstaaten, im Unterschied zur Vergangenheit mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Zudem kann eine Entscheidung - Konsens zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat vorausgesetzt - in erster Lesung fallen. Durch die Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips besteht in Zukunft zumindest die theoretische Chance für eine Beschleunigung der Verabschiedung und für eine tatsächliche thematische Schwerpunktsetzung im RP. (HoF/Text vollständig übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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