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Autor/inFischer, Klemens
TitelEU-Bürger im Niemandsland?
Grundrechte.
Gefälligkeitsübersetzung: EU citizens in no man's land? Basic rights.
QuelleIn: EU-Magazin, 31 (1999) 5, S. 23-24Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0343-6667; 0946-4689
SchlagwörterEU-Vertrag; Grundrechte; Rechtsprechung; Europäischer Gerichtshof; Amsterdam
AbstractDer Vertrag von Amsterdam, der seit 1. Mai in Kraft ist, hat eine Blöße: er enthält wie seine Vorläufer keinen Grundrechtskatalog. In der Europäischen Union ist der einzelne - immer noch - nur Witschaftsbürger. Die Grundrechte des "Unionsbürgers" werden weiterhin durch die nationalen Verfassungen gewährleistet. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2000_(CD)
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