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Autor/inSchwarzburger, Heiko
TitelNeue Freiheit begrüßt.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 55 (1999) 4, S. 12-14Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 3
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterStaat; Globalhaushalt; Hochschulautonomie; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulprofilierung; Hochschulrat; Hochschulverwaltung; Berufung; Hochschullehrer; Hochschulrektor; Studiengang; Master-Studiengang; Bachelor-Studiengang; Hochschule; Kriterium; Kritik; Stellungnahme
AbstractIm vergangenen Dezember beschloß das Potsdamer Kabinett die abschließende Fassung des neuen brandenburgischen Hochschulgesetzes. Obwohl der Gesetzestext den neun Hochschulen des Landes weitreichende Autonomie verleiht, melden die meisten Rektoren handfeste Kritik an. Künftig wird es an der Spitze der brandenburgischen Hochschulen nur noch Präsidenten geben. Sie können den Vizepräsidenten vorschlagen und ein Präsidium bilden. Der Akademische Senat beschränkt sich auf die Kontrolle der Leitungstätigkeit. Er kann den Präsidenten sogar abwählen, das ist ein Novum in den Hochschulgesetzen der Bundesländer. Auch die Dekane sollen mehr Gewicht erhalten. Sie werden per Gesetz zu ständigen Mitgliedern des Akademischen Senats. Die brandenburgischen Hochschulen dürfen künftig auch ihre Studien- und Prüfungsordnungen selbst genehmigen. Aber die Einrichtung von Studiengängen bleibt in der Zuständigkeit des Ministeriums. Brandenburg wird mit dem neuen Gesetz an allen Hochschulen die Globalhaushalte einführen. Im kommenden Jahr sollen zuerst die Universität Potsdam und die TFH Wildau probeweise mit einem selbstverwalteten Budget beginnen. Das brandenburgische Gesetz schafft die Habilitation als Berufungsvoraussetzung ab. Auch können Professoren künftig auf Zeit berufen werden. Die schärfste Kritik der Rektoren trifft den Landeshochschulrat. Die darin versammelten Experten aus der Politik, der Wirtschaft und der Wissenschaft sollen die Hochschulen in ihrer Tätigkeit beraten und dem Ministerium bei den Budgets zuarbeiten. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Wissenschaftsministers vom Ministerpräsidenten persönlich ernannt. Der Landeshochschulrat schlägt die Präsidenten vor, ihre Wahl liegt beim Akademischen Senat. Zu den einzelnen Neuerungen sind die Kritikpunkte der Hochschulrektoren aufgeführt. (HoF/Text teilweise Übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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