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Autor/inWiechmann, Norbert
TitelArbeitgeber torpedieren berufsübergreifenden Berufsschulunterricht.
DGB-NRW zur Entschliessung der IHK zu Dortmund vom 17. März 1998.
QuelleIn: Gewerkschaftliche Bildungspolitik, (1998) 7/8, S. 26-27Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
SchlagwörterBerufsübergreifender Unterricht; Berufsschule; Kritik; Deutscher Gewerkschaftsbund; Industrie- und Handelskammer; Nordrhein-Westfalen
AbstractDie Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen will den Umfang des Berufsschulunterrichts zugunsten der betrieblichen Arbeitszeiten reduzieren. Sie hat eine Entschliessung gefasst, die einen teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf den berufsübergreifenden Unterricht fordert. Auszubildenden, die über die Fachhochschulreife oder einen höherqualifizierenden Schulabschluss verfügen, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, nur am berufsbezogenen Unterricht teilzunehmen. Das würde nach Ansicht des DGB zur Abschaffung des berufsübergreifenden Unterrichts und zur Benachteiligung leistungsschwächerer Jugendlicher führen, letztlich einer Ökonomisierung der Bildung Tür und Tor öffnen. Im Gegensatz dazu gehen DGB und Gewerkschaften weiter von einem umfassenden Bildungsbegriff auch in der beruflichen Bildung aus. Forschungsmethode: anwendungsorientiert. (BIBB).
Erfasst vonBundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Update1999_(CD)
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