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Das "Bosman-Urteil" - Transferentschädigungen, Ablösesummen, Eigentumsrechte, Freizügigkeit. Sportökonomische Anmerkungen zu einem sportpolitischen Thema.
Ausgangspunkt für das sogenannte Bosman-Urteil vom 15. 12. 1995 durch den Europäischen Gerichtshof war die durch Transferentschädigung bedingte Einschränkung der Freizügigkeit von Berufsfußballspielern. Das Ziel des Urteils besteht darin, Athleten als normale Arbeitnehmer zu betrachten und ihnen Freizügigkeit zu garantieren. Damit sollte die Vermögensposition der Athleten, das Recht auf Freizügigkeit, gegenüber den Vermögenspositionen und Eigentumsrechten der Vereine gestärkt werden. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass das Bosman-Urteil ein bislang funktionierendes System mit Anreiz- und Ausgleichsmechanismen zerstört hat. Das Bosman-Urteil hat insofern über den Einzelfall Bosman hinaus weitreichende Änderungen im Sportbereich induziert. Mit diesem Urteil sind Transferentschädigungen im Mannschaftssportbereich, deren Funktion die eines Bindeglieds zwischen dem Schutz der Vermögensposition der Vereine und der Freizügigkeit der Spieler ist, nicht mehr möglich. Damit sind die Eigentumsrechte von Sportvereinen und Athleten berührt. Obwohl die Freizügigkeit, die das Gericht für Sportler herstellen wollte, zwar de jure hergestellt wurde, sind die Spieler de facte insoweit weniger frei als vorher, als vermutlich lange Verträge die Spieler binden werden. Der Autor stellt diskutierte Ersatzlösungen vor und zeigt, welche Lösungen effektiv und effizient sind. Der Beitrag macht gleichzeitig deutlich, dass die Sportökonomik zwar beraten und vorbereiten kann, Entscheidungen jedoch letztendlich von der Sportpolitik zu treffen sind. (Orig.).
Erfasst von
Landesinstitut für Schule, Soest
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Büch, Martin-Peter: Das "Bosman-Urteil" - Transferentschädigungen, Ablösesummen, Eigentumsrechte, Freizügigkeit. Sportökonomische Anmerkungen zu einem sportpolitischen Thema. 1998.
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