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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelEthik als ordentliches Unterrichtsfach.
QuelleIn: Die öffentliche Verwaltung, 51 (1998) 24, S. 1058-1063Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0029-859X
SchlagwörterErziehungsziel; Ethikunterricht; Grundgesetz; Rechtsprechung; Religionsunterricht; Staat; Bundesverwaltungsgericht; Baden-Württemberg; Deutschland
AbstractArt. 7 Abs. 1 GG enthält einen umfassenden schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser gibt dem Staat die Befugnis, neue und zusätzliche Unterrichtsfächer wie das Fach Ethik einzuführen. Das Unterrichtsfach Ethik muß von seinem Inhalt her weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet werden. Die Vermittlung der für das Zusammenleben essentiellen und unerläßlichen Grundwerte ist dadurch nicht ausgeschlossen. Das Fach Ethik darf auch ausschließlich für die nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler verpflichtend eingerichtet werden. Geschieht dies, so muß das Fach Ethik als ein dem ordentlichen Lehrfach Religion gleichwertiges Fach ausgestaltet werden. ( DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2000_(CD)
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