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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionEuropäische Union / Rat
TitelBeschluss Nr. 2/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bulgarien andererseits vom 29. Oktober 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Bulgariens an dem Gemeinschaftsprogramm im Bereich Jugend.
Titel in anderen Sprachen: Decision No 2/98 of the Association Council between the European Communities and their Member States, of the one part, and the Republic of Bulgaria, of the other part, of 29 October 1998 adopting the terms and conditions for the participation of Bulgaria in the Community programme in the field of youth.
QuelleIn: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Rechtsvorschriften, 41 (1998) 340, S. 30-32Verfügbarkeit 
BeigabenAnhang
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0376-9453
SchlagwörterAustauschprogramm; Jugendpolitik; Fremdsprachenunterricht; Internationale Zusammenarbeit; Finanzierung; Amtliche Druckschrift; Europäische Union; JUGEND FÜR EUROPA (Entwicklung des Jugendaustauschs in der EU); Bulgarien
AbstractBulgarien nimmt an dem Gemeinschaftsprogramm "Jugend für Europa" unter den Voraussetzungen und Bedingungen teil, die in den Anhängen I und II festgelegt sind; die Anhänge sind Bestandteil dieses Beschlusses. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2000_(CD)
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