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Autor/inn/enGauck, Joachim; Brinckmann, Hans
TitelÜberprüfen der westdeutschen Hochschulen durch die Gauck-Behörde?
Pro & Contra.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 5 (1998) 12, S. 634-635Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterDeutsche Integration; Politik; Politisches Verhalten; Hochschulpersonal; Hochschule; Ministerium für Staatssicherheit; Wissenschaftler; Deutschland-DDR
AbstractIn PRO vertritt der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR folgenden Standpunkt: Die Stasi ist nicht ausschließlich ein ostdeutsches Thema. Die Geheimpolizei investierte erhebliche Ressourcen in ihre Arbeit in der alten Bundesrepublik. Die Hochschulen waren bevorzugtes Ziel dieser Anstrengungen. Es gibt also auch in Bayern, im Saarland oder in Hessen beispielsweise Aufklärungsbedarf über die Aktivitäten der Staatssicherheit. Und es ist gerade dort schwer zu verstehen, warum diejenigen, die in völliger Freiheit mit unseren Unterdrückern paktierten, geschützt werden sollten. Es wäre auch ein Akt kollegialer Solidarität, selbst das freiwillig exemplarisch nachzuvollziehen, was in Thüringen oder Sachsen eine Pflicht ist. CONTRA steht der Präsident der Universität-Gesamthochschule Kassel: Sein erstes Bedenken ist das der Verhältnismäßigkeit. Der Bundesbeauftragte hat die Zahl vom IM an westdeutschen Hochschulen auf 200 bis 300 geschätzt. Danach sind an einer Universität mittlerer Größe unter etwa 600 zu überprüfenden Personen ca. zwei Fälle zu vermuten. Der Dienstherr müßte also, um eine kleine Zahl von IM zu ermitteln, dienstliche Maßnahmen gegen eine große Zahl von Beschäftigten ergreifen. Sein zweites Bedenken ist das der Verletzung der Unschuldsvermutung. Hochschulleitung wie Land haben zunächst von rechtmäßigem Handeln ihrer Beschäftigten auszugehen und sollten nur dann, wenn Anhaltspunkte für Verfehlungen vorliegen, dienstliche Untersuchungen vornehmen. Sein drittes Bedenken ist das der Vertraulichkeit. Die generelle Überprüfung führt keineswegs zu einer offenen Debatte und generellen Enttarnung von IM. Vielmehr sind belastende Informationen vertraulich als Personalangelegenheit zu behandeln. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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