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Titel | Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits. |
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Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Rechtsvorschriften, 41 (1998) 181, S. 3-35 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9453 |
Schlagwörter | Berufsausbildung; Bildungspolitik; Jugendpolitik; Hochschule; Bildungspolitik; Jugendpolitik; Europäische Union; Berufsausbildung; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Europäische Union; Moldau (Republik) |
Abstract | Das Abkommen enthält den Artikel 58 "Allgemeine und berufliche Bildung", in dem es u.a. heißt: " (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um das Niveau der allgemeinen Bildung und der beruflichen Qualifikationen in der Republik Moldau sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor anzuheben. (2) Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche: Modernisierung des Hochschulsystems und des Systems der beruflichen Bildung in der Republik Moldau, einschließlich des Zeugnissystems der Hochschulen und der Hochschuldiplome; Ausbildung von Führungskräften im öffentlichen und privaten Sektor sowie von Beamten in noch zu bestimmenden vorrangigen Bereichen; Zusammenarbeit zwischen Lehranstalten, Zusammenarbeit zwischen Lehranstalten und Unternehmen; (...)". (DIPF/Ba.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2000_(CD) |