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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelStudierende als Vizepräsidenten.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 5 (1998) 2, S. 63Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterEvaluation; Beziehung; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulmitbestimmung; Hochschulpolitik; Hochschulverwaltung; Studentische Mitbestimmung; Hochschullehrer
Abstract"Der Entwurf für das Brandenburgische Hochschulgesetz sieht vor, die Mitbestimmung der Studierenden und ihre demokratischen Rechte auszubauen: 1. Studierende können Vizepräsidenten werden. 2. Sie können als Mitglieder im neuen Senat den Präsidenten wählen, beaufsichtigen und Rechenschaft verlangen. 3. Die Lehrevaluation wird Pflicht der Hochschulen. Der Gesetzentwurf verlangt die Beteiligung der Studierenden daran. 4. Studierende können Mitglied in den Dekanaten werden. 5. Die Mehrheit der Professoren in den meisten Gremien wird verringert oder abgeschafft. Wenn es um die Lehre geht, sollen sie nur die Hälfte der Stimmen haben, bei der Evaluation sogar weniger. 6. Studierende können in allen Kommissionen des Senats oder Fakultätsrates bis zu einem Drittel der Stimmen erhalten. 7. Der Minister kann nicht mehr durch Verordnung die Inhalte der Satzung der Studentenschaft mitbestimmen. 8. Die Aufgabe der verfaßten Studentenschaft, zu Fragen der Hochschulpolitik Stellung zu nehmen, wird so weit gefaßt, wie es rechtlich irgend möglich ist". (HOF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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