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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inAvenarius, Hermann
TitelGegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
QuelleIn: Die öffentliche Verwaltung, 50 (1997) 12, S. 485-495Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 59
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0029-859X
SchlagwörterDeutschland; Föderalismus; Hamburger Abkommen; Anerkennung; Lehramtsprüfung; Lehramtsprüfung; Föderalismus; Rechtsgrundlage; Anerkennung; Deutschland; Deutschland-DDR; Deutschland-Westliche Länder; Deutschland-Östliche Länder
AbstractWer die erste oder zweite Lehramtsprüfung bestanden und sich dadurch für den Vorbereitungsdienst bzw. für den Schuldienst qualifiziert hat, kann diese Berechtigung in einem anderen Land grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn sie dort anerkannt worden ist. Durch Beschluß vom 5.10.1990 haben sich die Kultusminister verpflichtet, Lehramtsprüfungen gegenseitig anzuerkennen. Auf die Regelungen kann sich auch der Prüfungsabsolvent berufen. Besonderheiten gelten für diejenigen, die ihre Lehrbefähigung in der DDR erworben haben. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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