Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Avenarius, Hermann |
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Titel | Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. |
Quelle | In: Die öffentliche Verwaltung, 50 (1997) 12, S. 485-495 |
Beigaben | Literaturangaben 59 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0029-859X |
Schlagwörter | Deutschland; Föderalismus; Hamburger Abkommen; Anerkennung; Lehramtsprüfung; Lehramtsprüfung; Föderalismus; Rechtsgrundlage; Anerkennung; Deutschland; Deutschland-DDR; Deutschland-Westliche Länder; Deutschland-Östliche Länder |
Abstract | Wer die erste oder zweite Lehramtsprüfung bestanden und sich dadurch für den Vorbereitungsdienst bzw. für den Schuldienst qualifiziert hat, kann diese Berechtigung in einem anderen Land grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn sie dort anerkannt worden ist. Durch Beschluß vom 5.10.1990 haben sich die Kultusminister verpflichtet, Lehramtsprüfungen gegenseitig anzuerkennen. Auf die Regelungen kann sich auch der Prüfungsabsolvent berufen. Besonderheiten gelten für diejenigen, die ihre Lehrbefähigung in der DDR erworben haben. (DIPF/Orig.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |