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Autor/inUhle, Arnd
TitelDie Verfassungsgarantie des Religionsunterrichts und ihre territoriale Reichweite.
Ein Beitrag zum Verhältnis von Art. 7 Abs. 3 S.1 GG zu Art. 141 GG.
QuelleIn: Die öffentliche Verwaltung, 50 (1997) 10, S. 409-417Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 59
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0029-859X
SchlagwörterRecht; Föderalismus; Grundgesetz; Religionsunterricht; Brandenburg; Deutschland
AbstractDer brandenburgische Landtag hat am 28. März 1996 den Gesetzentwurf der Landesregierung "über die Schulen im Lande Brandenburg" verabschiedet. Nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes stellt der Religionsunterricht im Bundesland Brandenburg künftig kein ordentliches Unterrichtsfach dar, sondern wird ersetzt durch das mit dem Schuljahr 1996/97 an den dortigen Schulen eingeführte bekenntnisneutrale Lehrfach "Lebensgestaltung - Ethik - Religion" (LER). Angesichts der grundgesetzlichen Garantie des Religionsunterrichts - dieser wird in Art. 7 Abs. 3 S. 1 GG als ordentliches Lehrfach gewährleistet - ist indessen fraglich, ob eine derartige landesrechtliche Regelung zulässig ist. Der vorliegende Beitrag greift diese Problematik auf und geht der Frage nach, ob für die neuen Bundesländer die von der Verpflichtung des Art. 7 Abs. 3 S. 1 GG dispensierende Regelung des Art 141 GG Geltung erlangt. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1999_(CD)
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