Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Hartmer, Michael |
---|---|
Titel | Dienstrechtsreformgesetz und wissenschaftliches Personal. Wege und Irrwege zur leistungsgerechten Besoldung. |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 4 (1997) 6, S. 298-301Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Leistungsprinzip; Beamtenrecht; Dienstrecht; Hochschullehrer; Hochschullehrerbesoldung; Reform; Beamter; Deutschland |
Abstract | Am 1. Juli 1997 tritt das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) in Kraft. Ihm waren schwierige politische Beratungen unter Einschaltung des Vermittlungsausschusses vorangegangen. Welche Neuregelungen gelten für die beamteten Hochschullehrer? Welche Signale gehen von diesem Gesetz für die zukünftige Professorenbesoldung aus? Es wird auf folgende Aspekte näher eingegangen: Gesetzesziele - Die Neuregelung - Eckpunkte der Gesetzesnovelle: 1. Führungspositionen können zunächst in einer besonderen Erprobungszeit (zwei Jahre), nach Bewährung auf Dauer verliehen werden. Führungspositionen können zukünftig mittels eines Beamtenverhältnisses auf Zeit übertragen werden (10 Jahre). 2. Die Besoldungstbellen sind neu zugeschnitten (neue Staffelung). 3. Ersetzung des Ortszuschlages durch den Familienzuschlag. 4. Zur Optimierung des Personaleinsatzes werden die Möglichkeiten der zustimmungsfreien Abordnung und Versetzung erheblich erweitert. 5. Teilzeitbeschäftigung wird gefördert. 6. Vielzahl versorgungsrechtlicher Änderungen. - Weiterhin wird eingegangen auf: Geltungsbereich für das wissenschaftliche Personal - Spitzenpositionen auf Zeit und Probe - Besoldungsrecht - Abordnung und Versetzung - Stellenobergrenzen - Verlängerung von befristeten Dienstverhältnissen - Leistungsbezogene Besoldung der Hochschullehrer - Stärkung des Berufungssystems. (HOF/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |