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Autor/inHartmer, Michael
TitelHochschulrecht aus dem Rahmen gefallen.
Von alten Vorschriften und neuen Herren.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 4 (1997) 10, S. 509-510Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterBildungsauftrag; Gleichstellung; Staat; Fachhochschule; Universität; Hochschulmitbestimmung; Hochschulpolitik; Hochschulrahmengesetz; Hochschulreform; Hochschule; Stellungnahme; Deutschland
AbstractPolitik ist bekanntlich die hohe Kunst des Kompromisses. Dabei will jeder Beteiligte seinen eigenen Gewinnanteil. Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes ist dafür ein Musterbeispiel: Am Ende eines langen Tauziehens gab es fast nur Gewinner. Der Autor nimmt im Beitrag kritisch Stellung und begründet im ersten Teil, warum Gewinner Föderalismus - Gewinner Bildungspolitik - Gewinner Rüttgers - Gewinner SPD (Studiengebühren ausgespart) - Gewinner Hochschulrektorenkonferenz - und daß der Schein trügt. Die Verliererin dieser Novelle sei die Universität, weil ihre Einheit preisgegeben wurde. Alle Organisationsregeln und wesentliche Mitbestimmungsregeln werden wegfallen (u. a. Grundordnung). 16 neue Landeshochschulgesetze und eine unendliche Mitbestimmungs- und Organisationsdebatte sind vorprogrammiert. Auch die Grundsatzposition der HRG-Novelle 1985 wird aufgegeben. Im zweiten Teil "Lippenbekenntnis Differenzierung" ist begründet worden, daß die deutsche Universität Verliererin der Novelle ist, weil der Weg zur Gesamthochschule fortgesetzt wird. Eine gesetzliche Definition unterschiedlicher Hochschularten findet nicht statt. Durch die Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master, die von den Universitäten und Fachhochschulen unterschiedslos verliehen werden dürfen, findet eine merkwürdige Form von Differenzierung statt. Ausführlicher begründet wird, daß die deutsche Universität hiernach Abstriche an ihrem Qualitätsanspruch machen muß. Im letzten Teil wird darauf eingegangen, was auf der Habenseite steht: Ein zartes Leistungsbekenntnis beim Zulassungsrecht, eine kleine Liberalisierung des Drittmittelrechts, die Einführung eines Leistungspunktsystems zur Erhöhung der nationalen und internationalen Mobilität, notwendige Reparaturen beim Zeitvertragsgesetz und eine Flexibilisierung des Dienstrechtes für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Eher zum 'Halbschatten' gehören solche Programmsätze wie: Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann - Multimedia ist wichtig - staatliche Finanzierung solle sich an erbrachten Leistungen orientieren - Leistungen von Forschung und Lehre sollen regelmäßig bewertet werden. Fazit: Die Rolle des CDU-Ministers wird kritisch bewertet. Was bleibt noch? "Ein Funken Hoffnung, daß die Länder ihre Experimentierfreudigkeit zu zügeln wissen. Sie haben mehr denn je die politische Verantwortung für die deutschen Universitäten. Der Bund hat sich von dieser Verantwortung bis auf weiteres verabschiedet". (HOF/Text teilweise übernommen/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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