Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Bienemann, Georg |
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Titel | Auseinandersetzungen mit der veraenderten Weltanschauungsszene. Thema fuer Kinder- und Jugendschutz? |
Quelle | In: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, 48 (1997) 10, S. 20-25 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0342-2275 |
Schlagwörter | Jugendschutz; Religion; Sekte; Außerschulische Jugendbildung; Jugendschutz; Religion; Sekte; Außerschulische Jugendbildung |
Abstract | Seit den siebziger Jahren hat sich die Szene der Weltanschauungen gruendlich geaendert, und so haelt der Verfasser eine Revision der Beurteilungskriterien fuer ueberfaellig. Damals war es so, dass einige Grupierungen mit einer gewissen spirituell exotischen Attraktivitaet auftraten, die besonders Jugendliche zum Aussteigen aus ihrer damals solchem noch fremd und unversoehnlich gegenueberstehenden Welt reizte. Die Bezeichnung Jugendreligion oder Jugendsekte sei dem Unbehagen der Amtskirchen und der Jugendfunktionaere gegenueber dem Fremden und daher als gefaehrlich Empfundenen geschuldet. Inzwischen bevoelkert eine bunte Vielzahl formeller und informeller weltanschaulich gepraegter Gruppen die Szene, die sich keineswegs mehr deutlich von einer normalen Rest-Welt abheben, denn die ganze Gesellschaft hat sich weltanschaulich pluralisiert, Esoterik ist nichts Besonderes mehr, geraet schon fast zu einer Art Konsumartikel. Die Zielgruppen sind auch nicht mehr primaer in der Jugend zu suchen, vielmehr unter den 30-50jaehrigen einer gutsituierten Mittelschicht. Eine differenzierende Klaerung und Sprachregelung tue also Not. Bieneman empfiehlt dazu im Wesentlichen vier Kriterien: - die Einbindung der Mitglieder (wie freizuegig bzw. totalitaer), - das Finanzierungsgebaren (wie subsistenziell bzw. kommerziell), - die Mitgliederfuersorge (wie solidarisch bzw. ausbeuterisch), - und natuerlich die Qualitaet der Lehre (angst- oder freimachend, wie dialogbereit, welcher Umgang mit Abweichungen). Hieraus seien allgemeine Orientierungshilfen zu gewinnen, fuer den Kinder- und Jugendschutz lasse sich aus der Betrachtung der Szene keine spezifische Zustaendigkeit fuer weltanschauliche Orientierung ableiten, es gelte Aufklaerungs- und Praeventionsarbeit zusammen mit anderen Instanzen zu leisten, - wie etwa in der Medienpaedagogik oder der Suchtpraevention auch. (DJI/Lb). |
Erfasst von | Deutsches Jugendinstitut, München |
Update | 1998_(CD) |