Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Gemeinschaften. Rat |
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Titel | Beschluss Nr. 1/97 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits vom 4. Oktober 1997 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung Ungarns an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine uind berufliche Bildung und Jugend. |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Rechtsvorschriften, 40 (1997) 260, S. 23-26 |
Beigaben | Literaturangaben 2 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9453 |
Schlagwörter | Allgemeinbildung; Allgemeinbildung; Berufsausbildung; Finanzierung; Ungarn; Austauschprogramm; Förderungsmaßnahme; Finanzierung; Berufsausbildung; Amtliche Druckschrift; JUGEND FÜR EUROPA (Entwicklung des Jugendaustauschs in der EU); LEONARDO (Förderung kohärenter Entwicklung beruflicher Bildung); SOCRATES (Förderung der Schul- und Hochschulbildung); Ungarn |
Abstract | "Ungarn beteiligt sich an allen Aktionen der Programme LEONARDO DA VINCI, Jugend für Europa und SOKRATES [...] und zwar [...] in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen, Kriterien, Verfahren und Fristen, die in dem Beschluß 94/819/EG des Rates über ein Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsausbildungspolitik der EG. dem Beschluß Nr. 818/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme der dritten Phase des Programmes Jugend für Europa und dem Beschluß Nr. 819/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das gemeinschaftliche Aktionsprogramm SOKRATES festgelegt sind." (DIPF/Text übernommen) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |