Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Gemeinschaften. Europäisches Parlament |
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Titel | Schriftliche Anfrage E-0516/97 von Cristiana Muscardini (NI) an die Kommission (20. Februar 1997). Betrifft: Anerkennung von Hochschuldiplomen. - Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (3. April 1997). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 40 (1997) 319, S. 97-98 |
Beigaben | Literaturangaben 2 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Ausbildungsniveau; Berufsausbildung; Ingenieur; Diplom; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Anerkennung; Italien |
Abstract | Die Abgeordnete bemängelt die unzureichende Anerkennung der Abschlüsse, die in Italien in einer Reihe von Fakultäten nach Absolvierung von Hochschuldiplomkursen mit kurzem Studienzyklus erworben wurden. Eine Eintragung in bestehende Berufsregister verlangt entweder ein Diplom für ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein Fachschuldiplom. "Durch diese unbegreifliche Gesetzteslücke werden junge Diplominhaber der 'laura breve' in ungerechtfertigter Weise benachteiligt, da sie nicht rasch in das Erwerbsleben eintreten können." Die Kommission teilt mit: "Die Tatsache, daß sich die Inhaber gewisser Diplome nicht bei einem bestimmten Berufsverband einschreiben können, kann [...] nicht als eine Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechtes angesehen werden." Sie verweist auf verschiedene geltende Richtlinien des Gemeinschaftsrechts und den Fakt, daß es in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, Bedingungen für die Aufnahme und die Ausübung eines bestimmten Berufs zu regeln. (DIPF/ Ba.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |