Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Gemeinschaften. Europäisches Parlament |
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Titel | Schriftliche Anfrage E-2287/96 von Guido Podestà (UPE) an die Kommission (27. August 1996). Betrifft: Anerkennung der Diplome. - Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (5. November 1996). Titel in anderen Sprachen: Written Question E-2287/96 by Guido Podestá (UPE) to the Commission (27 August 1996). Subject: recognition of diplomas. - Answer given by Mr Monti on behalf of the Commission (5 November 1996). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 40 (1997) 72, S. 24-25 |
Beigaben | Literaturangaben 2 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Diplom; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Anerkennung |
Abstract | Auf eine entsprechende Anfrage teilt die Kommission u.a. mit: "Aufgrund der allgemeinen Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise muß jeder, der für die Ausübung eines Berufes in einem Mitgliedstaat die erforderliche Qualifikation besitzt, diesen Beruf grundsätzlich in einem anderen Mitgliedstaat ausüben können. Die Anerkennung des Befähigungsnachweises stellt also die Regel dar. Letztere sieht jedoch einige Ausnahmen vor u.a. wenn sich die Ausbildung, die der Antragsteller im Herkunftsland erhalten hat, auf Fachgebiete bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die durch den im Aufnahmestaat erforderlichen Befähigungsnachweise abgedeckt werden. Der Aufnahmestaat kann in diesem Falle vom Antragsteller verlangen, daß er an einem Anpassungslehrgang teilnimmt oder eine Eignungsprüfung ablegt ('Ausgleichsmaßnahmen')." (DIPF/Ba.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |