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In diesem Beitrag haelt Eberhard Mannschatz einen Rueck- und Ausblick auf Jugendhilfe und Sozialpaedagogik in der DDR-Zeit, den er unter das Thema "Umgang mit Jugendhilfe als DDR-Nachlass" gestellt hat. Dabei konstatiert er eine "Unvertraeglichkeit" zwischen BRD- und DDR-Jugendhilfe, die sich auf gesetzliche Bestimmungen und administrative Strukturen bezieht. In der praktischen sozialpaedagogischen Betreuung und dem taeglichen Umgang zwischen Erwachsenen und Kindern in den Heimen findet sich diese "Distanz" nicht. Trotz dieser Erkenntnis wird kaum noch angenommen, dass von der "Vereinigung" der beiden "Jugendhilfen" ein Impuls fuer die gesamtdeutsche Jugendhilfe ausgehen koennte. Was die Chancen fuer einen konstruktiven Umgang mit DDR-Jugendhilfeerfharungen betrifft, verweist er auf eine Reihe thematischer Ansaetze in der Jugendhilfe wie die Dienstleistungsorientierung, neue Steuerungsmodelle sowie Gemeinschaftserziehung und Individualerziehung. Aus der retrospektiv gewonnenen DDR-Erfahrung kommt er zu dem Schluss, dass sich Erziehungswirkungen, die in einen vorgefassten ideologischen Erwartungsrahmen gespannt sind, verfluechtigen bzw. gar nicht gegeben waren bzw. durch Erziehung nicht zu erreichen sind. Wenn man sich von dem "herkoemmlichen Verstaendnis" von Erziehung loesen und einen anderen Erziehungsbegriff fuerJugendhilfe und Sozialpaedagogik suchen wuerde, koennte eine aus DDR-Erfahrung gewonnene Sichtweise eingebracht werden. (DJI/Sd).
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
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1998_(CD)
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0022-5940
Mannschatz, Eberhard; u.a.: Umgang mit Jugendhilfe als DDR-Nachlass. 1997.
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