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Autor/inLetzelter, Franz
TitelBasel als Vorbild?
Ad notam.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 53 (1997) 9, S. 8Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterKompetenz; Hochschulgeschichte; Basel; Hochschulrecht; Schweiz; Universität; Hochschulverwaltung; Kompetenz; Landesregierung; Hochschulrat; Landesregierung; Universität; Hochschulautonomie; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulrat; Hochschulrecht; Hochschulverwaltung; Basel; Schweiz
AbstractDie 1460 in Basel gegründete Universitas Basiliensis, älteste Universität der Schweiz, erhielt im 535. Jahr ihres ununterbrochenen Bestehens zum 1. Januar 1996 ein grundlegend neues Universitätsgesetz, das ihr eine weitgehend regierungsunabhängige strategische Leitung mit großer Selbstbestimmung und -verantwortung in der internen Verteilung der Mittel brachte. Das wohl nicht nur unter den Schweizer Reformvorhaben "am weitesten gehende", knappe, nur 29 Paragraphen umfassende, einstimmig verabschiedete Gesetz bedeutet vor allem einen "Rückzug des Staates". Als oberstes Entscheidungs- und Aufsichtsorgan fungiert jetzt ein "Universitätsrat", dem von der Regierung gewählte neun Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik angehören, die nicht im Dienst der Universität stehen. Beratend kommen Rektor, Verwaltungsdirektor und Sekretär des Universitätsrates hinzu. Dieses Gremium wird im Beitrag näher betrachtet. (HOF/Text teilweise übernommen/Ri).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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