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TitelWas bringt das Reformgesetz?
QuelleIn: Die neue Hochschule, 38 (1997) 2, S. 7Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterBesoldung; Beamtenrecht; Altersversorgung; Teilzeitbeschäftigung; Hochschullehrerbesoldung; Reform; Öffentlicher Dienst; Beamter; Professor; Deutschland
AbstractDer Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat hat am 29.1.1997 Änderungsvorschläge bezüglich des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstes (Reformgesetz) vorgelegt, denen der Bundestag und der Bundesrat bereits zugestimmt haben. Es tritt zum 1. Juli 1997 in Kraft. Die Länder müssen ihre spezifischen Regelungen bis zum 31.12.1998 anpassen. Wesentliche Punkte des Reformgesetzes (BGBL I/1997, Nr. 12, S. 322ff) unter besonderer Berücksichtigung des Professorenbereichs sind: Probezeit bei leitender Funktion - Führungsposition auf Zeit - Teilzeitbeschäftigung - Änderung regulärer Pensionierung - Erhöhungsbetrag - Anpassungszuschlag - Änderung bei vorzeitigem Ruhestand (Antragsaltersgrenze, Teilzeitbeschäftigung) - Vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Dienstunfall - Unterschreiten der Mindestversorgung bei langen Freistellungszeiten. (HOF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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