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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelModellversuche an Unis erlaubt.
Erprobungsklausel.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 53 (1997) 4, S. 7Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterModellversuch; Rechtsstellung; Hochschulfinanzierung; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulreform; Hochschulverwaltung; Hochschule
AbstractReformexperimente an den Berliner Hochschulen werden jetzt möglich. Die Große Koalition von CDU und SPD hat der Einführung einer "Erprobungsklausel" ins Berliner Hochschulgesetz zugestimmt. Damit sollen neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung der Hochschule erprobt werden. Dies soll "dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschule dienen". Jeder Modellversuch bedarf vorher einer Stellungnahme des Akademischen Senats und der Zustimmung des Kuratoriums der Hochschule. Damit sei sichergestellt, daß Modellversuche der Hochschule nicht übergestülpt werden können, wenn diese es nicht wünscht. Bekannt sind Reformabsichten an der Humboldt-Universität, der Technischen Universität Berlin und der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft. Die Gesetzesänderung soll in der nächsten Sitzung des Landesparlaments förmlich beschlossen werden. (HOF/vollständig übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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