Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Bundesministerium der Justiz |
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Titel | Bundeseinheitliche Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer-)Zeugen im Strafverfahren. |
Quelle | Bonn: Deutschland. Bundesmin. der Justiz (1997), 53 S. |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Monographie |
Schlagwörter | Gesellschaft; Gewalt; Deutschland; Gesellschaft; Gewalt; Kind; Politik; Strafrecht; Zeuge; Rechtswissenschaft; Missbrauch; Strafverfahren; Intervention; Vernachlässigung; Hilfe; Kind; Arbeitshilfe; Gerichtsverfahren; Politik; Strafrecht; Strafverfahren; Opfer; Rechtswissenschaft; Hilfe; Intervention; Missbrauch; Vernachlässigung; Zeuge; Deutschland |
Abstract | Die Handreichung wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Hilfestellung für Gerichtsverfahren mit kindlichen (Opfer-)Zeugen erarbeitet. Ziel ist der behutsame, einfühlsame - kindgerechte - Umgang mit Kindern, die Opfer von Straftaten geworden sind und nun als Zeugen vor Gericht aussagen müssen, so dass Kinder durch das Ermittlungs- und Strafverfahren nicht erneut Schaden erleiden. Die Verantwortlichen sollten alles daran setzen, eine "zweite Viktimisierung" oder nochmalige Traumatisierung zu vermeiden. -mb. |
Erfasst von | Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin |
Update | 2007/1 |