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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesministerium der Justiz
TitelBundeseinheitliche Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer-)Zeugen im Strafverfahren.
QuelleBonn: Deutschland. Bundesmin. der Justiz (1997), 53 S.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterGesellschaft; Gewalt; Deutschland; Gesellschaft; Gewalt; Kind; Politik; Strafrecht; Zeuge; Rechtswissenschaft; Missbrauch; Strafverfahren; Intervention; Vernachlässigung; Hilfe; Kind; Arbeitshilfe; Gerichtsverfahren; Politik; Strafrecht; Strafverfahren; Opfer; Rechtswissenschaft; Hilfe; Intervention; Missbrauch; Vernachlässigung; Zeuge; Deutschland
AbstractDie Handreichung wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Hilfestellung für Gerichtsverfahren mit kindlichen (Opfer-)Zeugen erarbeitet. Ziel ist der behutsame, einfühlsame - kindgerechte - Umgang mit Kindern, die Opfer von Straftaten geworden sind und nun als Zeugen vor Gericht aussagen müssen, so dass Kinder durch das Ermittlungs- und Strafverfahren nicht erneut Schaden erleiden. Die Verantwortlichen sollten alles daran setzen, eine "zweite Viktimisierung" oder nochmalige Traumatisierung zu vermeiden. -mb.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2007/1
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