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Autor/inLudwig-Mayerhofer, Wolfgang
TitelKommunikation in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.
Von den Grenzen rechtlicher und soziologischer Modelle.
Gefälligkeitsübersetzung: Communication during the main court trial : the limits of legal and sociological models.
QuelleAus: Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Differenz und Integration. Die Zukunft moderner Gesellschaften. Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden. 2. Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung. Opladen: Westdeutscher Verl. (1997) S. 446-450
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-531-12878-7; 978-3-322-83268-9
DOI10.1007/978-3-322-83268-9
SchlagwörterKommunikation; Verantwortung; Gerichtsverhandlung; Rechtsordnung; Schuld; Strafrecht; Strafverfahren; Jugendgericht; Konferenzschrift; Gericht (Justiz); Angeklagter; Nordrhein-Westfalen
Abstract"Im rechtlichen Modell des Strafverfahrens wird als wesentliche Funktion des modernen Strafprozesses die Gewährleistung eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens formuliert. Insbesondere sollen die Angeklagten als autonome Rechtssubjekte anerkannt werden: Passive (Recht auf Aussageverweigerung) wie aktive Rechte (etwa auf Stellungnahme zum Tatvorwurf und zu Zeugenaussagen, Beweisantragsrecht) sollen ein Gleichgewicht zwischen den Prozeßbeteiligten herstellen, den Angeklagten Schutz vor staatlicher Willkür gewähren und ihnen in Verbindung mit den Prinzipien der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit die Möglichkeit eröffnen, selbst Einfluß auf das Verfahrensergebnis zu nehmen. - Vor der soziologischen Beobachtung des Rechts hat dieses Modell bislang wenig Gnade gefunden. Die soziologische Strafrechtskritik hat gleichsam dem Prozeß den Prozeß gemacht und gegenüber dem skizzierten demokratisch-liberalen Modell des Verfahrens darauf insistiert, daß das Strafrecht im wesentlichen der Stigmatisierung der Angeklagten dient und die im rechtsstaatlichen Modell so hoch gehaltenen Verfahrensrechte, das 'law in the books', im scharfen Lichte der empirischen Prüfung des 'law in action' nicht mehr auffindbar sind. Empirische Analysen postulieren, daß die kommunikative Beteiligung der Angeklagten sehr gering ist und Setting und Prozeduren des Verfahrens eher zu ihrer Einschüchterung und Entmündigung beitragen. Der Vortrag bezieht sich auf Beobachtungen von 430 jugendgerichtlichen Hauptverhandlungen gegen 510 Angeklagte, welche im Rahmen des Teilprojekts C 1 des (Bielefelder) Sonderforschungsbereichs 227 in den Jahren 1990/91 durchgeführt wurden. Die Analysen lassen Zweifel an den soziologischen Thesen zum Strafverfahren aufkommen - ohne nun allerdings das rechtliche Modell des Verfahrens wieder ins Recht zu setzen. Der Vortrag stellt die empirischen Befunde vor und diskutiert ihre Implikationen für die Soziologie des Strafrechts und des Strafverfahrens. Mehr wird hier nicht verraten!" (Autorenreferat).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2001_(CD)
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