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Autor/inStein-Hilbers, Marlene
TitelDie Rechtsstellung des Kindes: neue Entwicklungen und Perspektiven.
Gefälligkeitsübersetzung: Legal status of children: new developments and prospects.
QuelleAus: Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Differenz und Integration. Die Zukunft moderner Gesellschaften. Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden. 2. Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung. Opladen: Westdeutscher Verl. (1997) S. 743-747
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-531-12878-7; 978-3-322-83268-9
DOI10.1007/978-3-322-83268-9
SchlagwörterKindheit; Mutter; Vater; Familienrecht; Kind; Mutter; Rechtsbewusstsein; Schwangerschaftsabbruch; Vater; Familienrecht; Elterliches Sorgerecht; Kind; Schwangerschaftsabbruch; Rechtsbewusstsein; Rechtslage; Konferenzschrift; Konferenzschrift
Abstract"Rechte von Kindern wurden in der Vergangenheit eher als protektionistische, aus einem besonderen Schutzbedürfnis des Kindes abgeleitete Ansprüche (z. B. auf Ernährung und Unterbringung, Erziehung, ärztliche Betreuung u. a.) begriffen, deren Realisierung vor allem seinen Eltern oblag. Eine solches Verständnis wird zunehmend abgelöst von einer Sichtweise, die das Kind als autonome Gestalter/in des eigenen Lebens entwirft. Seine Eigen- und Mitspracherechte, spezifische Verfahrensrechte und politische Interessenvertretungen von Kindern werden ausgebaut und staatlich garantiert. Der Kindeswohl-Gedanke erfährt heute eine inhaltliche Ausweitung, die als zunehmende Absicherung kindlicher Rechte auch gegen die Interessen seiner Eltern begriffen werden. Das Kind wird (manchmal schon vor seiner Geburt) als mündiges Rechtssubjekt konzipiert, dessen Rechte durch seine Eltern gewahrt und realisiert werden müssen; das Wohlergehen des Kindes wird inhaltlich nicht mehr durch die Eltern bestimmt, sondern an definierte Rechte von Kindern als objektiv bestimmbare Größen gebunden. Das heißt auch, daß Rechte von Kindern in Konflikt zu realen Lebensverhältnissen sowie den Rechten und Bedürfnissen von Müttern oder Vätern geraten können. Sichtbar werden solche Konflikte etwa in Fragen der vorgeburtlichen Diagnostik und der damit verbundenen Abtreibungsproblematik, der Reproduktionstechnologie sowie insbesondere auch im Kontext des Strukturwandels von Familie. Immer stärker wird der Kindeswohl-Gedanken heute dahingehend interpretiert, daß Kinder ein Recht auf Kenntnis von und Betreuung durch beide Eltern haben. Die daraus resultierenden Interessenkollisionen manifestieren sich etwa in den vehementen Diskussionen um die Ausweitung von Umgangs- und Sorgerechten im Trennungs- und Scheidungsfall und ebenso in den anhaltenden Auseinandersetzungen um die Interpretation der UN-Konvention über die Rechte des Kindes." (Autorenreferat.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2001_(CD)
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