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Autor/inSchuchardt, Gerd
TitelDie Entwicklung der Hochschullandschaft in Thüringen.
QuelleAus: Goebel, Jens (Hrsg.): Hochschulen in Deutschland. Forschung und Lehre für das nächste Jahrtausend. (1997) S. 9-18Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8258-3253-8
SchlagwörterForschung; Fachhochschule; Forschung; Hochschulreform; Region; Studium; Thüringen; Universität; Wirtschaft; Grundstudium; Hochschulverwaltung; Reform; Ausbildungskapazität; Personalabbau; Hochschulfinanzierung; Hochschulbau; Hochschulbibliothek; Studienplatz; Studiengang; Verteilung; Promotionsstudium; Region; Deutsche Integration; Etat; Personalabbau; Wirtschaft; Ausbildungskapazität; Fachhochschule; Studium; Universität; Hochschulbau; Hochschulentwicklung; Hochschulfinanzierung; Hochschulgesetz; Hochschulgründung; Hochschulleitung; Hochschulprofilierung; Hochschulreform; Hochschulstruktur; Hochschulverwaltung; Hochschulpersonal; Forschungsschwerpunkt; Grundstudium; Promotionsstudium; Studienplatz; Studiengang; Forschungspotenzial; Novellierung; Reform; Verteilung; Hochschulbibliothek; Thüringen
AbstractDer Thüringer Wissenschaftsminister vermittelt einen Überblick über die Entwicklung des Hochschulbereiches im Zeitraum 1990 bis 1996 und gibt Ausblicke auf den künftigen Zeitraum. Zu folgenden Komplexen sind Aussagen enthalten: 1. zum personellen und strukturellen Erneuerungsbedarf und großem Sanierungsdaufwand als Erbe aus der ehemaligen DDR, u. a. Angaben zum Ausbau der Studienplätze bis 2005 auf 30.750 und zum Stellenabbau im Hochschulbereich, 2. zum Ausbau und zur Profilierung der Hochschullandschaft: zu einzelnen Universitäten und Hochschulen, neuen Studienangeboten, zum Ausbau der Fachhochschulen (Studienplatzangebot soll bis 1999 von 19 auf 29 Prozent erhöht werden auf 7.450 Studienplätze, bis 2005 auf 9.800 sowie Neugründung in Nordhausen), 3. zum Aufbau der wiedergegründeten Universität Erfurt: Hochschulbau - Hochschulbibliothek - Bestellung des Rektors und der Prorektoren - neue Grundordnung, die Chance für Erneuerung möglich macht (u. a. Organe u. Kompetenzverteilung, Stärkung der Hochschulleitung, neue Studiengliederung in Grundstudium mit Bakkalaurues-Abschluß, Fachstudium mit berufsqualifizierenden Abschluß, Promotionsstudium mit wissenschaftlicher Qualifikation - Verwaltungsrat) - 4. zur Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes - hier werden für alle Hochschulen erweiterte Handlungsspielräume eingeräumt (u. a. in Hochschulfinanzierung, Befreiung vom "Bruttoprinzip", Budgetierung der Hochschulhaushalte), 5. zu Forschung und Entwicklung - insbesondere Steigerung der Innovationskraft - Schwerpunktbildung - Zusammenarbeit mit Wirtschaft und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen - Personaltransfer bei Berufung der Professoren - Hochschule und Regionalentwicklung. (HoF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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